SPENDEN WILLKOMMEN!

Die Stiftung Sudetendeutschen Sozial- und BIldungswerk ist auf Ihre Unterstützung angewiesen. Da die Tätigkeit der Stiftung als Träger des Heiligenhofs als gemeinnützig anerkannt ist, können Bescheinigungen zur Vorlage bei der Einkommenssteurerklärung ausgestellt werden.

Die Einrichtung nimmt auch Nachlässe und Vermächtnisse zur Zukunftssicherung an. Vorstand und Geschäftsführung beraten Sie diesbezüglich gerne.

Spenden für die Stiftung Sudetendeutsches Sozial- und Bildungswerk können überwiesen werden auf das Spendenkonto bei der

Sparkasse Bad Kissingen
BLZ 793 510 10
Konto-Nr. 20404
IBAN: DE 62 7935 1010 0000 0204 04
SWIFT-BIC: BYLADEM1KIS

Wir sind wegen Förderung des Wohlfahrtswesens, Förderung der Jugend- und Altenhilfe, Förderung des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4,9,13 AO) nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bad Kissingen, StNr. 205/107/24292, vom August 2017 für den letzten Veranlagungszeitraum 2016 nach § 5 Abs.1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit

Unser Hausprospekt
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Bildungsstätte – Schullandheim – Jugendherberge
Stiftung Sudetendeutsches Sozial- und Bildungswerk

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